Alle Lieferungen erfolgen zu unseren allgemeinen Geschäfts- und Lieferungsbedingungen. Sonderabmachungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung unserer allgemeinen Geschäfts- und Lieferungsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebote. Mündliche und schriftliche Angebote sind freibleibend. Sie werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung bzw. Rechnungsstellung verbindlich. Sofern kein Preis vereinbart ist, gelten die Listenpreise.
Aufträge gelten als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Wir behalten uns 10 % Mehr- oder Minderlieferungen vor. Sofern nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung bekannt wird, daß der Einzug unserer Ansprüche gefährdet ist und die Zuteilung entsprechender Sicherheiten abgelehnt wird, sind wir berechtigt, wegen Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten. Sollten wir in der Zeit zwischen Vertragsabschluß und Lieferung unsere Preise allgemein ermäßigen oder erhöhen, so wird der am Liefertag gültige veränderte Preis angewendet. Falls sich der Preis erhöht, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Lieferfristen gelten vom Tage der Auftragsbestätigung bis zum Versandtag ab Werk. Wird eine Lieferfrist von uns überschritten, so kann der Besteller nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm zu setzenden Nachfrist von mindestens 3 Wochen vom Auftrag zurücktreten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig. Lieferzeitangaben sind ohne Verbindlichkeit, sofern sie durch behördliche Maßnahmen, Rohstoffmangel, Maschinenschaden oder andere Tatbestände der höheren Gewalt beeinflusst werden. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist. Vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf das Versanddatum der Ware.
Zahlung hat innerhalb 7 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder nach 14 Tagen netto zu erfolgen. Bei Zahlung nach Fälligkeit sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der von Großbanken für Kreditgewährung geforderten Sätze zu berechnen. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, die Gesamtforderung für fällig zu erklären. Sämtliche für den Zahlungseinzug anfallenden Kosten werden dem in Verzug Geratenen belastet. Bei Aufträgen, die für Rechnung eines Dritten ausgeführt worden sind, haftet der Besteller neben dem Dritten als Selbstschuldner.
Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers ab Werk. Dies gilt auch für Francolieferungen, sofern keine schriftlich fixierten Sonderabmachungen getroffen wurden.
Beanstandungen jeder Art sind nach Eingang der Ware beim Käufer oder der von ihm bestimmten Ablieferungsstelle innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind innerhalb einer Woche nach Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Eingang der Ware schriftlich anzuzeigen. Rücksendungen dürfen nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Ware, die be- oder verarbeitet ist, kann nicht mehr beanstandet werden, es sei denn, daß versteckte Mängel vorliegen, die nachweislich auf unserem Verschulden beruhen.
Gewährleistung. Bei fristgerechter und berechtigter Beanstandung haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Ersatzlieferung mit erforderlicher Lieferfrist, Rücknahme der Ware gegen Gutschrift oder zur Nachbesserung. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen. Über den von uns gelieferten Warenwert hinausgehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Die Verjährung tritt innerhalb eines Monats nach Ablehnung der Mängelrüge durch uns ein.
Handelsübliche Abweichungen von Farben, Maßen, Beschaffenheit bleiben vorbehalten. Für eine Verletzung von Urheberrechten bei Sonderanfertigungen haftet der Käufer. Sofern wir für die Anwendung unserer Erzeugnisse eine technische Beratung oder Hilfe leisten, erfolgt diese aufgrund unserer neuesten technischen Erfahrungen. Gewährleistungs- oder Ersatzansprüche können jedoch hieraus nicht hergeleitet werden.
Eigentumsvorbehalt. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher dem Lieferer gegen den Abnehmer zustehenden Forderungen Eigentum des Lieferers. An die Stelle der gelieferten Waren treten, wenn sie veräußert oder einem Dritten übergeben worden sind, alle Ansprüche, welche der Abnehmer gegen den Dritten hat, ohne daß es dazu einer ausdrücklichen Abtretung und Anzeige an den Lieferer bedarf.
Toleranzen. Bei Druckaufträgen sind 3% Ausschuss handelsüblich und berechtigen nicht zur Mängelrüge.
Druckfarben. Für Haltbarkeit und Echtheit verwendeter Druckfarben haften wir nicht. Garantien bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Farbabweichungen gegenüber den Druckvorlagen behalten wir uns im Rahmen des Zulässigen vor.
Entwürfe, Klischees. Von uns angefertigte Entwürfe, Reinzeichnungen, Filme, Klischees und Druckplatten bleiben unser Eigentum, auch wenn der Käufer die Herstellungskosten bezahlt. Anderweitige Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgt sein.
Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch in Wechsel- und Schecksachen, ist Stuttgart.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen führen nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.